Steuervorteil
Sparen Sie Steuern durch haushaltsnahe Dienstleistungen
Sie können bis zu 4.000 € im Jahr von Ihrer Steuerschuld abziehen. Seit dem 01.01.2009 erhalten private Haushalte als Auftraggeber einer haushaltsnahen Dienstleistung eine einheitliche Förderung von 20% der Aufwendungen bis maximal 20.000 € im Jahr (vgl. § 35a EStG).
Wichtig für die Steuervergünstigung
Damit Sie die Förderung in Anspruch nehmen können benötigen Sie vom Unternehmer eine schriftliche Rechnung und die Zahlung muss über sein Bankkonto erfolgen. Der Bankbeleg gilt als Zahlungsnachweis für die haushaltsnahe Dienstleistung. Eine Barzahlung wird vom Finanzamt nicht berücksichtigt und Sie können Ihre Steuerschuld nicht mindern.
Als weitere Bedingung muss die Dienstleistung im Haushalt des Steuersparenden erbracht werden.
Das Finanzamt kann eine detailierte Rechnung über die erbrachten Leistungen fordern und einen Kontoauszug oder eine Bankbescheinigung als Nachweis für die Zahlung verlangen.
Leben zwei Alleinstehende zusammen in einem Haushalt können die Höchstbeträge der Förderung nur einmal in Anspruch genommen werden.
Welche Leistungen fallen unter die Förderung
Gefördert werden haushaltsnahe Dienstleistungen. Dies sind hauswirtschaftliche Arbeiten, die gewöhnlich von Mitgliedern eines Privathaushaltes verrichtet werden und regelmäßg anfallen.
Zu diesen Leistungen gehören:
- Reinigung der Wohnung
- Zubereitung von Mahlzeiten
- Betreuung von Kindern
- Pflege von Angehörigen
- Gartenpflege
- Reinigung nach Umzug